EN 149:2001+A1:2009

Atemschutzgeräte (filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel)

Anwendungsbereich
Die Norm EN 149 legt die Mindestanforderungen für filtrierende Halbmasken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel, außer für Fluchtzwecke, fest. Sie dienen zum Schutz gegen feste als auch gegen flüssige Aerosole. Die Bezeichnung der aktuellen Norm ist EN 149:2001+A1:2009, nach der klar geregelt ist, ob eine Maske nur eine Schicht lang oder darüber hinaus wiederverwendet werden darf und wie sie zu kennzeichnen ist. Dafür wird in der Artikelbezeichnung hinter der Kennziffer für die Schutzstufe ein »R« (reusable) für wiederverwendbar oder ein »NR« (non reusable) für nicht wiederverwendbar hinzugefügt.


Einteilung
Partikelfiltrierende Halbmasken werden nach ihrer Filterleistung und ihrer maximalen gesamten nach innen gerichteten Leckage eingeteilt.
Es gibt drei Geräteklassen: FFP1, FFP2 und FFP3.
Der Schutz durch ein FFP2- oder FFP3-Gerät schließt den Schutz durch ein Gerät niedrigerer Klasse oder Klassen ein.