Die grundlegenden Anforderungen für Persönliche Schutzausrüstung sind in der Verordnung (EU) 2016/425 festgelegt. Es wird unterschieden in
Kategorie I: Schutz vor geringfügigen Risiken
(z.B. oberflächliche mechanische Verletzung, Witterungsbedingungen, Kontakt mit heißen Oberflächen <50°C)
Kategorie II: Schutz vor mittleren Risiken
(z.B. Schutz bei Dunkelheit und schlechter Sicht, Knieschutz für Arbeiten in knieender Haltung, Elektrostatische Eigenschaften, mechanische Risiken)
Kategorie III: Schutz vor schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Schäden
(z.B. Schutz gegen Flamme oder geschmolzene Metalle, Kälte < -50°C, Stromschlag & Arbeiten unter Spannung, gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische)