Bildnutzungshinweis

Der Lizenzgeber BIG Arbeitsschutz GmbH räumt dem Lizenznehmer unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht gemäß §31 Abs.2 UrhG an den Logos, Bildern, Texten (nachfolgend „Material“ genannt) des Lizenzgebers ein.

Das eingeräumte Nutzungsrecht erstreckt sich auf die Verwendung, Vervielfältigung, Verbreitung und das öffentliche Zugänglichmachen des Materials innerhalb des Vertriebssystems des Lizenznehmers. Hierzu gehört die notwendige Überlassung der Daten Dritten gegenüber zum Erstellen von Online- und Printmedien.

Mit der Überlassung des Materials ermächtigt der Lizenzgeber den Lizenznehmer, das Material in der vorgenannten Form zu nutzen. Eine Bearbeitung oder Umgestaltung des Materials bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Lizenzgeber und ist nur zulässig, soweit die Identität des/der gegebenenfalls abgebildeten und beworbenen Artikel(s) oder Marke(n) hierdurch nicht verändert wird.

Das Nutzungsrecht beginnt mit der Annahme des Antrages und kann durch schriftliche Mitteilung einer Nutzungsuntersagung mit einer Frist von 3 Monaten beendet werden. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das überlassene Material nach schriftlicher Nutzungsuntersagung zu vernichten und nicht weiter zu verwenden.

Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte durch den Lizenznehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.